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Arbeit soll sich lohnen – auch für Eltern

Das war die Herbstsession im Grossen Rat
17. September 2019
Bericht aus der Frühlingssession im Grossen Rat
8. Mai 2020
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Als ich in den Grossen Rat gewählt wurde, war ich der Meinung, dass ich mit diesem politischen Amt für eins meiner Hauptanliegen: Nämlich die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wohl kaum etwas bewegen kann. Heute berieten wir den ersten Teil der Steuergesetzrevision und diese wurde urplötzlich zu einer ziemlich emotionalen und hoch spannenden Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um was gings:

Höhere Abzüge für die Drittbetreuung von Kindern

Aktuell kann man für die Fremdbetreuung seiner Kinder (Kita, Nanny, Tagesmutter usw.) 8’000 Franken abziehen. Da ich selbst kinderlos bin, weiss ich nicht, was ein Kitaplatz für ein Kind genau kostet. Freunde sagten mir , dass mit den 8’000 Franken die Kosten für einen Kita-Tag pro Woche während einem Jahr nicht gedeckt sind. Es kommt wohl auch stark darauf an, wo und wie man ein Kind familienextern betreuen lässt.

Der Regierungsrat beantragte nun, diese Abzüge auf 16’000 Franken zu erhöhen. Dieser Vorschlag wurde von verschiedener Seite bekämpft. Konservative Kräfte von SVP, EDU und EVP wollten die Abzüge kürzen, die SP lieber ein neues System einführen, das eine fixe Steuergutschrift pro Kind unter 14 Jahren vorsieht.

Die Idee der SP war chancenlos. Bei mir fiel der Vorschlag durch, weil einerseits das reine Kinder-haben subventioniert worden wäre und andererseits, weil die Steuergutschrift von 1’000 Franken, wie die SP sie vorsah, nicht im geringsten den selben Effekt wie der Steuerabzug gehabt hätte. Es hätte faktisch dazu geführt, dass es sich am meisten lohnt, wenn man die Kinder selbst betreut – sprich, eins von beiden Elternteilen (und in der Regel sind das die Frauen) zu Hause bleiben. Dieses Modell wollte ich nicht Unterstützen.

Arbeit soll sich lohnen

So debattierten wir darüber, weshalb Steuerabzüge für die Kinderbetreuung nötig sind und wie hoch sie sein sollen. Ich habe mich stark und mit einem sehr persönlichen Votum dafür eingesetzt, dass der Grosse Rat den Steuerabzug auf 16’000 Franken festsetzt. Warum:

Weil es aus meiner Sicht nicht sein kann, dass eine Familie dafür bezahlen muss, wenn beide Elternteile arbeiten gehen wollen. Bezahlen darum, weil Kinderbetreuung in der Schweiz extrem teuer und die Steuerprogression gnadenlos ist.

Ich sehe in meinem Freundeskreis, wie Paare, die ihr erstes Kind erwarten, ihre künftige Budgetplanung aufstellen und dabei knallhart auch die Einkommenssteuern und Kinderbetreuung einrechnen. Klar. Muss man. Das mussten auch meine Eltern und ich erinnere mich, dass das Argument „es lohnt sich nicht“ auch bei uns eine Rolle spielte, als meine Eltern sich überlegten, ob und wie viel meine Mutter wieder arbeitet.

Hier kommt die Kosten-Keule

Ich erlebe in meinem Umfeld, dass die Mütter nach dem Mutterschutzurlaub erst nur in einem kleinen Pensum tätig sein möchten und dann, wenn das Kleine vielleicht ein Jahr alt ist, vielleicht auf 40 – 60% erhöhen möchten. Dies auch schon im Blick darauf, dass die Kinder ja bald schon in den Kindi und zur Schule gehen, Teenies werden und die Mutter (oder der Vater, aber meist hat halt die Mutter reduziert) so 13 Jahre nach der Geburt beruflich noch eine interessante Perspektive haben möchte. Aber jetzt kommt aber der Hammer: Hier schlägt die Keule aus Kinderbetreuungskosten (wenn man nicht grad ein Vollzeit-Grosi hat) und Steuerprogression voll zu. Die Arbeit der Frau in einem 40 – 60% Pensum lohnt sich oftmals nicht oder nur teilweise. Und weil die Frau ja eh schon reduziert und Abstriche gemacht hat, arbeitet sie dann halt nicht so, wie sie es gerne möchte sonder so, dass die Familie am Schluss nicht drauf zahlt.

Eine Beitrag, damit junge Eltern einen Fuss in ihrem Traumjob behalten können

Ich habe mich für den Steuerabzug von 16’000 Franken eingesetzt, in der Hoffnung, dass dieser dazu beiträgt, dass sich Arbeit lohnt. Auch für junge Mütter (oder auch Väter, aber meist wird die Frage der Pensenreduktion nach der Geburt halt den Müttern gestellt) die nach der Geburt ihres Kindes weiter arbeiten möchten.
Egal ob 70-100%- Kaderposition oder Kleinstpensum – wenn in einer Familie beide arbeiten gehen möchten, kann es nicht sein, dass ein Teil (meist halt die Frau) darauf verzichtet, weil es die Familie dank teurer Kinderbetreuung und brutaler Steuerprogression am Schluss teurer kommt. Eine Tatsache, die früher wie heute leider bei vielen Familien Realität ist. Und alle Frauen (oder auch Männer) die mal ein paar Jahre weg vom Job waren wissen, wie extrem schwierig es ist, als Wiedereinsteiger/in wieder Fuss zu fassen, einen anständigen Lohn und erfüllende Arbeit zu bekommen.

Die 16’000 Franken Abzug sind für mich – und ich bin kinderlos – viel mehr, als nur ein Steuerabzug. Es ist hoffentlich ein Mittel, damit mehr Frauen nach der Geburt ihrer Kinder in ihrem Wunschjob einen Fuss drin behalten können. So dass sie später, wenn die Kids ausgeflogen sind, immer noch einer Arbeit nachgehen können, die ihnen gefällt und in der sie eine Perspektive haben. Denn meistens sind diese Frauen beim Wiedereinstieg um die 45 Jahre alt und haben noch 20 Berufsjahre vor sich.

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